Der Schweizer Vape-Markt verändert sich weiter. Mit dem Bundesgerichtsentscheid vom 14. April 2026 wurde bestätigt, dass bestimmte E-Zigaretten mit Nikotin in der Schweiz nicht verkauft werden dürfen, wenn sie die gesetzlichen Vorgaben zum Tankvolumen überschreiten.
Im konkreten Fall ging es unter anderem um bekannte Produkte wie LOST MARY BM6000 und ELFBAR AF5000. Diese Modelle verfügen laut Entscheid über ein System mit einem 2-ml-Basistank und einer zusätzlichen 10-ml-Einheit, die in das Gerät eingesetzt wird. Dadurch kommt das Produkt faktisch auf rund 12 ml nikotinhaltige Flüssigkeit. Genau das ist aus rechtlicher Sicht problematisch.
Worum geht es beim Entscheid?
Seit dem 1. Oktober 2024 gilt in der Schweiz das neue Tabakproduktegesetz. Dieses regelt unter anderem E-Zigaretten, Einweg-Vapes, Pods und nikotinhaltige Liquids.
Besonders wichtig ist die Vorgabe zum maximal erlaubten Volumen:
- Nachfüllbehälter mit Nikotin dürfen maximal 10 ml enthalten.
- Einweg-E-Zigaretten und Einweg-Kartuschen dürfen maximal 2 ml enthalten.
Das Bundesgericht hat nun klargestellt: Entscheidend ist nicht nur, wie ein Produkt genannt wird. Es geht vor allem darum, wie es technisch funktioniert und wie viel nikotinhaltige Flüssigkeit dem Kunden zusammen mit dem Gerät abgegeben wird.
Warum sind gewisse High-Puff-Vapes betroffen?
Viele beliebte High-Puff-Vapes werben mit besonders vielen Zügen und einer langen Nutzungsdauer. Technisch wird das oft über grössere Liquid-Systeme oder zusätzliche Einheiten gelöst.
Bei den im Entscheid behandelten Produkten wurde eine zusätzliche 10-ml-Einheit in das Gerät eingesetzt, die den 2-ml-Tank laufend nachfüllt. Das Bundesgericht sah diese Einheit nicht einfach als normalen Nachfüllbehälter, sondern funktional als Teil des Geräts.
Damit wird dem Kunden faktisch ein Gerät mit deutlich mehr als 2 ml nikotinhaltiger Flüssigkeit abgegeben. Aus Sicht des Gerichts verstösst das gegen die Schweizer Vorgaben.
Sind alle Vapes jetzt verboten?
Nein. Der Entscheid betrifft nicht den gesamten Vape-Markt.
Weiterhin erhältlich bleiben zum Beispiel:
- rechtlich konforme E-Zigaretten
- wiederbefüllbare Systeme
- zulässige Pods und Kartuschen
- Liquids in erlaubten Flaschengrössen
- Vape-Zubehör
- weitere Produkte aus unserem Sortiment
Verändert hat sich vor allem die Situation bei bestimmten High-Puff-Produkten, bei denen sehr grosse nikotinhaltige Liquidmengen direkt mit dem Gerät kombiniert werden.
Was ist mit Produkten, die im Ausland erhältlich sind?
Ein wichtiges Thema im Entscheid war auch die Frage, ob Produkte in der Schweiz verkauft werden dürfen, wenn sie in Deutschland oder anderen Ländern erhältlich sind.
Das Bundesgericht stellte klar: Eine blosse Meldung oder Listung im Ausland bedeutet nicht automatisch, dass ein Produkt dort rechtlich geprüft und definitiv zugelassen wurde. Entsprechend kann daraus auch nicht automatisch abgeleitet werden, dass ein Verkauf in der Schweiz erlaubt ist.
Was bedeutet das für Schnupfhus.com?
Wir behalten die rechtliche Entwicklung im Schweizer Markt genau im Blick und prüfen unser Sortiment laufend. Unser Ziel ist es, euch weiterhin eine breite, spannende und rechtlich saubere Auswahl an Produkten anzubieten.
Dazu gehören neben Vapes und Zubehör natürlich auch unsere weiteren Kategorien rund um Schnupf, Snus-Alternativen und passende Produkte für den Schweizer Markt.
Bei Artikeln, die von neuen Vorgaben betroffen sind, prüfen wir sorgfältig, ob ein Verkauf weiterhin möglich ist oder ob Anpassungen im Sortiment notwendig sind.
Sonderangebote: Nur solange der Vorrat reicht
Aktuell findet ihr bei uns ausgewählte Produkte zu reduzierten Preisen. Das gilt selbstverständlich nur für Artikel, die weiterhin rechtlich verkauft werden dürfen beziehungsweise bei denen ein zulässiger Abverkauf möglich ist.
Wer sich noch mit passenden Produkten eindecken möchte, sollte daher regelmässig im Shop vorbeischauen. Viele Angebote sind nur begrenzt verfügbar und gelten nur, solange der Vorrat reicht.
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Unser Fazit
Der Entscheid sorgt für mehr Klarheit, bringt aber auch Bewegung in den Schweizer Vape-Markt. Bestimmte High-Puff-Vapes mit grossen integrierten Nikotin-Liquid-Systemen stehen rechtlich klar unter Druck.
Für Kundinnen und Kunden bedeutet das: Einige bekannte Modelle könnten künftig nicht mehr oder nur noch eingeschränkt erhältlich sein. Gleichzeitig bleibt die Auswahl an legalen und konformen Produkten weiterhin gross.
Bei Schnupfhus.com halten wir euch auf dem Laufenden und sorgen dafür, dass ihr auch in Zukunft passende Produkte für den Schweizer Markt findet.
Den vollständigen Bundesgerichtsentscheid findest du hier: Bundesgerichtsentscheid 2C_492/2025 vom 14. April 2026








